Gewässer II. Ordnung
Im Auftrag der Stadt Bautzen sind die Mitarbeiter der BBB Umwelt für die Pflege der Gewässer II. Ordnung in Bautzen (alle Fließgewässer außer der Spree) verantwortlich.
Rechtliche Grundlagen für die Bewirtschaftung von Gewässern sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und im Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) enthalten.
Mindestens einmal jährlich erfolgt eine Böschungsmahd. Je nach Notwendigkeit führen die Mitarbeiter auch Grundräumungen der Gewässersohle durch, schneiden Bäume oder Sträucher an den jeweiligen Gewässerrändern.
Wichtig bei der Gewässerpflege ist es, regelmäßig die Fließhindernisse an den Durchlässen (z. B. Brücken) zu beseitigen.
Aufgrund der Vorgaben des Naturschutzes erfolgt die Mahd an den Gewässern in der Regel erst nach der Brutzeit. Die BBB Umwelt bewirtschaftet 72 Gewässer auf einer Gesamtlänge von rund 7 Kilometern.
Rechtliche Grundlagen
WRRL - Europäische Wasserrahmenrichtlinie
ist das wichtigste europäische Wassergesetz
Die Qualitätsziele der WRRL lauten:
- ein weitgehend natürliches Vorkommen von Pflanzen und Fischen in den Gewässern;
- die Durchgängigkeit von Bächen und Flüssen für alle Lebewesen;
- sanierte, naturnahe und naturbelassene Uferzonen;
- Schadstoffkonzentrationen innerhalb der Grenzwerte.
Zudem gilt, dass der heutige Zustand unserer Gewässer (bis auf wenige, streng geregelte Ausnahmen) ab sofort nicht mehr verschlechtert werden darf.
WHG – Wasserhaushaltsgesetz
„Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.“
SächsWG - Sächsisches Wassergesetz